Behandlungsfehler
Wenn Sie oder ein Angehöriger Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist, setze ich mich engagiert für die Durchsetzung Ihres Rechts ein.

Ich vertrete Sie als Patienten gegenüber Ärzten und Versicherungen bei Behandlungsfehlern, Kostenübernahme der Versicherung oder Vorsorgeverträgen.
Ich vertrete Sie als Patienten gegenüber Ärzten und Versicherungen, wenn Sie mit Ihrer medizinischen Versorgung nicht zufrieden sind:
Behandlungsfehler ("Ärztepfusch")
Kostenübernahme der Versicherung
Vorsorgeverträge
Lassen Sie Ihren Fall einschätzen. Ich helfe Ihnen, eine angemessene Entschädigung oder Kostenübernahme einzufordern.
Wenn Sie oder ein Angehöriger Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist, setze ich mich engagiert für die Durchsetzung Ihres Rechts ein.
Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse will nicht zahlen? Ich mache Ihre Ansprüche geltend!
Ein pflegebedürftiger Angehöriger hat durch Vernachlässigungen des zuständigen Pflegepersonals Schaden erlitten? Ich helfe durch einen moderierenden und dennoch nachdrücklichen Eingriff von außen.
Sie möchten Vorsorgemaßnahmen ergreifen und eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht erstellen lassen? Ich bin der richtige Ansprechpartner.
Ich weiß um die Sensibilität der Themen und Problemstellungen meiner Mandanten und bemühe mich daher um eine stets vertrauensvolle, empathische und vor allem konstruktive Atmosphäre, in der Sie mir in Ruhe Ihren Fall schildern können. Hieraus entwickle ich in gründlicher Berücksichtigung aller Akten, Unterlagen und Fallkomponenten die für Sie beste Strategie.
Ich berate und vertrete bereits seit Jahren die Patientenseite in strittigen Fällen des Medizinrechts und konnte mir dergestalt einen umfangreichen Erfahrungsschatz aneignen. Meine Fachanwaltschaft und stete Fort- und Weiterbildungen stützen meine Kompetenz in diesem Rechtsgebiet.
Zur Beurteilung und korrekten Einschätzung der Akten und Behandlungsunterlagen ist ein fundiertes medizinisches Hintergrundwissen unerlässlich. Zusätzlich kann ich auf ein weites Netz an Beratungsärzten zurückgreifen, das noch fundiertere, fachspezifische Einsicht in den jeweiligen Fall ermöglicht.